Private Kassen und Beihilfe

 

 Rechnungen werden auf Grundlage der Gebührenordnung für Ärzte erstellt. Dadurch werden in aller Regel die Behandlungskosten durch Privatversicherungen und Beihilfestellen (für Beamte) problemlos vollständig übernommen. Eher selten kommt es trotzdem vor, dass willkürlich einzelne Positionen nicht übernommen werden.

 

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Nicht privat Versicherte, also Selbstzahler

 

Erstberatung nach GOÄ Ziffer 3 :  30,61€

 

 

Acht von zehn Patienten sind bei gesetzlichen Kassen versichert. Das bedeutet, die Behandlungskosten werden vor Behandlungsbeginn individuell besprochen. Dadurch haben die Patienten volle Planungssicherheit

 Dr. univ. a.c.a.

 

G. J. Rex

 

ARZT

 

Homöopathie

 

Chirotherapie

 

Körperakupunktur

 

Physikalische Therapie

 

Medizinalhypnose

 

 

 

Neue Praxisadresse

 

ab 18. Mai 2021

 

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