Private Kassen und Beihilfe
Rechnungen werden auf Grundlage der Gebührenordnung für Ärzte erstellt. Dadurch werden in aller Regel die Behandlungskosten durch Privatversicherungen und Beihilfestellen (für Beamte) problemlos vollständig übernommen. Eher selten kommt es trotzdem vor, dass willkürlich einzelne Positionen nicht übernommen werden.
-------------------------------------
Nicht privat Versicherte, also Selbstzahler
Acht von zehn Patienten sind bei gesetzlichen Kassen versichert. Das bedeutet, die Behandlungskosten werden vor Behandlungsbeginn individuell besprochen. Dadurch haben die Patienten volle Planungssicherheit.